Toilettenverbot während der Reise

Herr und Frau X. unternahmen eine mehrtägige Auslandsreise, mit dem Bus. Als sie diese beendet hatten, beschwerten sie sich bereits einen Tag danach bei dem Reiseveranstalter, dass die im Bus befindliche Toilette während der gesamten Fahrt verschlossen gewesen sei und kein Fahrgast diese hätte benutzen dürfen.

Das hört sich furchtbar an und jeder Verbraucherschützer würde die Betroffenen dazu animieren, bei dem verantwortlichen Reiseunternehmen Regressforderungen geltend zu machen. Doch die Beschwerdeführer führten ihre Beschwerde selbst ad absurdum. Indem sie schrieben:

Die Bustoilette durfte während der gesamten Rundreise nicht genutzt werden und wurde verschlossen. Alle Kunden wurden bei Rundreisebeginn darüber informiert, dass es vor Ort nicht die Möglichkeit gibt, die Toiletten zu leeren und sie daher verschlossen bleiben. Es wurden somit vielfach öffentliche Toiletten gesucht und angefahren, sodass dies häufiger im Mittelpunkt stand als die tatsächlichen Sehenswürdigkeiten.

Es wurden öffentliche Toiletten gesucht und angefahren. Wo ist das Problem, würde jeder Veranstalter und Begleiter von Reisen fragen. Es ist bei allen Reisen normal, dass öffentliche Toiletten aufgesucht werden und das möglichst alle 2 bis maximal 2,5 Stunden. Wenn dies nicht möglich ist, weil es in der besuchten Region noch nie öffentliche Toiletten gab, oder weil Gäste es, aus welchen Gründen auch immer, nicht länger aushalten können, steht die im Bus befindliche Toilette als Hilfe in der Not zur Verfügung.

Die Bustoiletten sind in der Regel nicht abgeschlossen. Was auch hier der Fall war. Gäste nehmen dies aber manchmal an. Vor allen Dingen dann, wenn sie versucht hatten, die Tür mit dem an ihr befestigten Türknauf aufzuziehen. Dieser ist jedoch nicht zum Ziehen da, sondern zum Drehen. Dazu fehlt aber vielen Reisenden, sollten sie dies selbständig festgestellt oder beim Busfahrer bzw. Reiseleiter erfragt haben, oftmals die Kraft im Handgelenk. Vor allem bei betagten Reisenden ist das der Fall. Und diese stellen zu über 80 Prozent die Teilnehmer von Reiseveranstaltungen.

Die überwiegende Mehrheit der Reiseteilnehmer verfügt über langjährige Erfahrungen bei Busreisen und hat die dafür geltenden, ungeschriebenen Regeln verinnerlicht. Doch stoßen immer wieder neue Gäste hinzu, die sich damit noch nicht beschäftigt hatten. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, sind Reiseveranstalter gut beraten, in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgenden Passus aufzunehmen:

Busregeln
Unsere Busse sind Nichtraucherbusse.
Den Anweisungen des Busfahrers und des Reiseleiters ist zwingend Folge zu leisten.
Übermäßiger Alkoholkonsum, Beschädigungen oder Verschmutzungen der Busse können zum Ausschluss von der Reise führen. Der Verursacher haftet für eventuelle Schäden oder Verunreinigungen und ist verpflichtet, diese zu beseitigen. In den Bussen besteht Anschnallpflicht.
Die Bustoilette sollte nur in dringenden Fällen benutzt werden. Bei Stadtfahrten und auf Landstraßen ist die Toilette zur Vermeidung von Verletzungen nicht zu benutzen.
Die vor Stopps mitgeteilten Abfahrtszeiten sind unbedingt einzuhalten.

Gesetzliche Regelungen erforderlich

In einer Zeit, in der Verbrauchermagazine und -sendungen die Verbraucher überwiegend über ihre Rechte informieren und auf deren Pflichten aber kaum bzw. gar nicht eingehen, sind zum Schutz der Dienstleister in der Reisebranche (Busfahrer, Reiseleiter, Reiseunternehmen) dringendst weitere gesetzliche Regelungen erforderlich.

Geregelt werden müssen u.a.:
– Nutzung von Bordtoiletten in Ferienreisebussen
– Anschnallpflicht in Reisebussen
– Rechte und Pflichten von Reiseleitern in Reisebussen
– Haftung bei Unfällen von Fahrgästen innnerhalb des Reisebusses.

Laut den vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. offiziell anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen für Buskomfort muss der Abwasserbehälter des Busses ein Fassungsvermögen von mindestens 20 Litern haben oder für mindestens zwei Spülungen und Händewaschen pro Sitzplatz. Dabei wird vermutlich davon ausgegangen, dass die Leerung der Bordtoilette entweder täglich oder wenigstens alle drei Tage möglich ist.
Bei einer Auslands-Ferienfahrt ist dies aufgrund kaum oder gar nicht vorhandener offizieller Ablassmöglichkeiten aber nicht anwendbar. Sondern die Toiletten müssen theoretisch Abwasser und Fäkalien von allen Reisenden (bei einem kleinen Bus sind das zwischen 36 und 44 Personen) für die gesamte Reisedauer – 9 Tage oder 12 Tage – aufnehmen. Da kann es schon passieren, dass das Fassungsvermögen bald überschritten ist. Ist das der Fall, läuft die Bordtoilette aus. Und das kann sehr unangenehme Folgen haben. Die von der Bordtoilette ausgehende Geruchsbelästigung im Bus ist eine davon. Eine Anzeige wegen durch Fäkalien verschmutzter Straßen wäre eine weitere. Die Verweigerung der Mitnahme des Reisebusses auf dem Fährschiff, z. B. bei der Überquerung der Nordsee, wegen auslaufender Bordtoilette, wäre der Supergau. Fähre weg, Bus und Gäste nicht drauf, nicht vorhandene Hotelunterkünfte für eine Notübernachtung – Reise futsch. Und das alles wegen einer überfüllten Bordtoilette. Wer wird als Schuldiger ausgemacht? Der Busfahrer und oftmals auch das schwächste Glied in der Verantwortungskette – der Reiseleiter.

Was ist also daran falsch, wenn die Fahrgäste bei Antritt der Reise in der Information über das Verhalten im Reisebus auch über die Grenzen der Nutzung der Bordtoilette in Kenntnis gesetzt werden?

Oftmals geschieht das mit den folgenden Worten:

An Bord des Busses befindet sich eine Toilette. Sie ist jederzeit nutzbar. Ist aber in erster Linie für den Notfall gedacht. Alle 2 bis 2,5 Stunden wird an einer Parkmöglichkeit mit öffentlicher Toilette gehalten. Wo die normale Notdurft verrichtet werden kann.

Leider gibt es Zeitgenossen bzw. genossinnen, die das ignorieren. Nicht, weil sie es nicht mehr bis zur Toilette schaffen würden, sondern um die dafür zu berappenden 50 oder 70 Cent zu sparen. Wird diesen die Nutzung der Bordtoilette in diesem Fall verweigert, werden sie sich stracks mit einer Beschwerde an die Firmenleitung wenden. Natürlich stellen sie sich darin als die Guten dar und Busfahrer und Reiseleiter als die grundsätzlich Bösen.

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